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Gewährleistung & Garantiebedingungen für Blaupunkt Falt-E-Bikes

​Gewährleistung

Grundsätzlich gilt die gesetzliche Gewährleistung. Gewährleistungsansprüche können Sie zurzeit innerhalb eines Zeitraumes von maximal 2 Jahren ab Erstkaufdatum in Deutschland geltend machen.

Der Anspruch auf Gewährleistung und Garantie muss durch einen Nachweis der Kaufquittung vom Käufer nachgewiesen werden.

Die Gewährleistung bezieht sich auf den Austausch, Reparatur oder ggf. Instandsetzung des defekten Teiles. Bauteile, die ausgetauscht werden, gehen in Eigentum des Herstellers über. Die Gewährleistung gilt nur für Material- und Verarbeitungsfehler.

Garantie

Durch den selbstauferlegten hohen Qualitätsstandard gewährt der Hersteller dem Endverbraucher eine freiwillige Hersteller-Garantie auf folgende Bauteile ab Erstkaufdatum. Die Garantie gilt nur für Material- und Verarbeitungsfehler.

1. Garantie auf den Rahmen

Auf den Rahmen wird eine 5-jährige Garantie auf Bruchsicherheit geleistet. Die Garantieleistung ist der Austausch oder die Reparatur des Rahmens.

2. Garantie auf den Akku

Auf den Akku gewähren wir eine Garantie von 12 Monaten auf die ordnungsgemäße Funktion und eine Leistung von mindestens 60 % im ersten Jahr. Die Garantieleistung ist der Austausch oder die Reparatur des Akkus.

Ausnahmen von der Gewährleistung und Garantie

Gewährleistungsansprüche und Garantieansprüche beruhen auf einem normal-üblichen privaten Gebrauch der Produkte und gelten nicht für den gewerblich erhöhten Gebrauch oder Vermietung.

Ausgenommen von der Gewährleistung und der Garantie sind:

a) Bauteile, die dem Verbrauch, Abnutzung oder dem Verschleiß unterliegen, wie z.B. (ausgenommen eindeutiger Herstellungsfehler oder Materialfehler) Sattel, Akku/Batterie, Griffe, Kette, diverse Ritzel, Reifen, Schläuche, Lichtanlage, Bremsen, Sicherung, Kabel, Ständer, Zahnkränze, Schaltung, Bowdenzüge, Aufkleber usw.

b) Kosten für Wartungs-, Überprüfungs- und Säuberungsarbeiten.

c) Alle Ereignisse wie Schwingungen, Farbveränderungen, Abnutzung, Geräusche usw. die die Fahreigenschaften nicht beeinträchtigen.

Es erlischt der Gewährleistungs- bzw. Garantieanspruch

a) Bei baulicher Veränderung an E-Bike Rahmen, Lenksäule, Antrieb, Elektronik, Akku oder Fahrradgabel.

b) Beim Anbau von Zubehör oder Ersatzteilen, die nicht vom Hersteller freigegeben sind.

c) Wenn die original Rahmennummer durch Beschädigung nicht mehr erkennbar ist.

d) Wenn das E-Bike nicht wie in der Gebrauchsanweisung den ausgewiesenen Spezifikationen verwendet, behandelt und durch qualifiziertes Personal regelmäßig gewartet worden ist.

e) Bei Schäden durch Unfall oder Vandalismus.

Ermittlung des Schadens

Die Untersuchung der Gewährleistung bzw. des Garantiefalles obliegt ausschließlich dem Hersteller.

Kosten

Bei berechtigtem Gewährleistung- bzw. Garantieanspruches übernimmt der Hersteller die Kosten des Versandes und die Aus- und Einbaukosten.

Nicht Verlängerung der Gewährleistung bzw. der Garantie

Durch eine ausgeführte Arbeit im Rahmen der Gewährleistung bzw. der Garantie wird eine Frist der Gewährleistung- bzw. Garantiedauer weder erneuert noch verlängert. Die Geltendmachung nach Ablauf des Zeitraumes ist ausgeschlossen.

Beseitigung des Mangels

Der Anspruch auf die Gewährleistung bzw. der Garantie berechtigt den Kunden nur zur Beseitigung des Mangels. Ansprüche auf Rückgabe oder Minderung des Kaufpreises gelten erst nach drei nicht erfolgreichen Nachbesserungen.

Garantiegeber

Blaupunkt Competence Center Car Multimedia & Foldable E-Bikes

Evo-Sales GmbH

Hastenbecker Weg 33

31785 Hameln/Deutschland

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Kontaktieren Sie uns gerne.

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